Mehr als 700 Seiten umfasst der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Geheimdienste in Deutschland grundlegend reformiert werden sollen. Befugnisse, Aufgaben und Kontrolle über den im Ausland aktiven Bundesnachrichtendienst (BND) und das im Inland tätige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werden darin angepasst.
Einen Meilenstein nannte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Pläne. Gleichzeitig kommt Kritik von der Opposition. Im Bundestag beginnen heute die Beratungen über die Reformvorschläge.
- Kabinett bringt umfassende Geheimdienst-Reform auf den Weg
Welche Änderungen Sind Geplant?
Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl von Anpassungen vor. So sollen die Geheimdienste künftig über die reine Aufklärung hinaus in der Lage sein, "aktive Maßnahmen" durchzuführen. Zudem werden Analyse- und Überwachungsbefugnisse ausgebaut, beispielsweise mit Blick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, Speicherfristen oder die Übermittlung von Informationen an andere Behörden.
Zudem werden bestehende Regelungen konkretisiert. So etwa bei "strategischen Aufklärungsmaßnahmen", also dem Anzapfen von Internetknotenpunkten durch den BND.
Mit der Reform soll auch die Kontrolle der Geheimdienste neu aufgestellt werden. Bislang sind der Unabhängige Kontrollrat (UKRat), das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), die G10-Kommission und die Bundesbeauftragte für Datenschutz in unterschiedlichen Funktionen zuständig. Künftig sollen die Kontrollaufgaben weitgehend beim UKRat gebündelt werden, der auch als "gerichtsähnlich" bezeichnet wird. Die parlamentarische Kontrolle durch das PKGr soll aber bestehen bleiben.
Was Sind "Aktive Maßnahmen"?
Sowohl Bundesnachrichtendienst als auch Verfassungsschutz sollen künftig "aktive Maßnahmen" ergreifen können. Je nach Geheimdienst sind die Regelungen unterschiedlich ausgestaltet. Im Fall des BND heißt es im Entwurf, er soll bei einer "spezifischen Gefährdungslage" auf Ziele "einwirken" dürfen. Gemeint sind beispielsweise Hackbacks, also Gegenangriffe im Netz oder Manipulationen von Bauteilen.
Im Fall des Verfassungsschutzes sind einige konkrete Maßnahmen bereits im Entwurf aufgezählt, etwa das "Verfälschen" von Informationen oder die Beeinträchtigung von "Tatmitteln".
Der Verfassungsschutz darf die Maßnahmen allerdings nur ergreifen wenn andere Stellen, beispielsweise die Polizei, diese nicht leisten können. Zudem sollen die Geheimdienste nur auf Gegenstände einwirken dürfen.
Wie Begründet Die Bundesregierung Die Ausweitung Der Befugnisse?
Im Gesetzesentwurf sind drei Ziele genannt, die aus Sicht der Bundesregierung mit der Reform des Nachrichtendienstrechts erreicht werden sollen: Die Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, eine Anpassung an neue Bedrohungslage im In- und Ausland und eine effizientere Kontrolle.
Vor dem Hintergrund hybrider Angriffe sei es wichtig, dass die Nachrichtendienste auf der Höhe der Zeit und "auf Augenhöhe mit den Partnern" agieren könnten, betonte Nina Warken (CDU), Chefin des Kanzleramts, bei der Vorstellung des Entwurfs, über den nun im Bundestag debattiert wird.
Welche Kritik Gibt Es An Der Geplanten Reform?
Die Reform bedeute einen massiven Ausbau der Überwachung durch Geheimdienste, während gleichzeitig die Kontrolle abgebaut würde, warnt Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie.
Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sieht in der Reform einen Bruch mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Dass Nachrichtendienste operative Eingriffsrechte erhalten sollen, sei geschichtsvergessen, so Bünger. Die Bundesregierung gebe damit eine zentrale Lehre aus den Verbrechen des Nationalsozialismus auf.
Ähnliche Kritik äußerte auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen. Er betonte allerdings auch, dass es grundsätzlich notwendig sei, die Geheimdienste zu modernisieren. Die AfD-Fraktion hatte in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass die Bundesregierung stärker darlegt, in wie vielen Fällen die bisherigen Befugnisse nicht ausgereicht hätten.
Dieser Artikel wurde am 12. August 2026 erstmals veröffentlicht und am 24. September 2026 aktualisiert.
Über dieses Thema berichtete "phoenix vor ort" am 24.09.2026 ab 08:30 Uhr.