Eltern sollten sich auf eine mögliche Reduzierung der Kinderkrankentage im kommenden Jahr einstellen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat sich gegen eine erneute Verlängerung der Zeitspanne ausgesprochen, in der Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.
Kinderkrankentage: Corona-Sonderregelung Läuft Aus
In einer Regierungsbefragung im Bundestag sagte er:
Er fügte hinzu, dass die Politik gut daran tue, "dass Sonderregeln, die es zu Corona gab, wieder zurückgenommen werden."
Nach Ende von Sonderregelungen in der Corona-Krise war die längere Spanne von 15 Tagen bereits für 2024 und 2025 per Gesetz fortgeschrieben worden.
Wer Anspruch Auf Kinderkrankengeld Hat
Auch für dieses Jahr gilt die verlängerte Regelung noch gesetzlich fort - mit 15 Tagen pro Kind und Elternteil und 30 Tagen für Alleinerziehende. Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch insgesamt höchstens 35 Arbeitstage je Elternteil und Jahr, für Alleinerziehende 70 Arbeitstage.
Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können. Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Die aktuelle Regelung gilt bis Jahresende. Wird sie nicht verlängert, liegt der Anspruch ab 2027 grundsätzlich wie früher bei zehn Arbeitstagen pro Kind, Elternteil und Jahr, für Alleinerziehende bei 20 Arbeitstagen pro Kind und Jahr.
Linnemann Will Zurück Zu Zehn Kinderkrankentagen Pro Elternteil
Linnemann wandte sich gegen Kritik, als sollten die Kinderkrankentage ganz abgeschafft werden.
So sei die Regelung auch vor der Corona-Pandemie gewesen, sagte der Gesundheitsminister.
Quelle: dpa, epdZDFheute Xpress zeigt die Szene aus dem Bundestag am 23.09.2026 um 20:03 Uhr in dem Beitrag "Linnemann: Sonderregeln wieder zurücknehmen".